Luxemburg: Verlängerung der Verjährungsfrist bei sexuellem Mißbrauch an Minderjährigen gefordert
(ml) - Minderjährige, die Opfer eines sexuellen Verbrechens geworden sind, kapseln sich häufig von der Gesellschaft ab. Aus Scham vermeiden sie es oft, über ihr Leid zu sprechen, das ihnen widerfahren ist. Bei einigen spielt auch die Angst vor weiterer Gewalt mit. Die Barriere des Schweigens zu durchbrechen, fällt umso schwieriger, da die Täter nicht selten aus dem Freundes- Bekannten- oder Familienkreis der Opfer stammen.
Für viele Jugendliche ist es eine Qual, ihr Trauma bei den zuständigen Behörden zu melden, da sie sich auf eine längere Prozedur gefasst machen müssen. 2011 hatten sich mehrere Parteien, allen voran die Grünen, für eine Verlängerung der Verjährungsfrist ausgesprochen.
Die Grünen hätten jetzt die Möglichkeit, die Gesetzgebung zu ändern, da sie nicht nur in der Regierungsverantwortung stehen, sondern auch noch das Justiz-Ressort in ihren Händen liegt. Justizminister Félix Braz scheint es jedoch nicht eilig zu haben. Vergangene Woche betonte Braz in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CSV, eine Verlängerung der Verjährungsfrist sei möglich, falls sich herausstellen sollte, dass die aktuelle Gesetzgebung nicht ausreiche. Braz nuancierte seine Antwort, indem er darauf hinwies, dass die Verjährung erst dann beginnt, wenn das Opfer volljährig ist.
René Schlechter, der Präsident des ORK (Ombuds-Comité fir d'Rechter vum Kand) sagte am Montag im Interview mit dem Radiosender 100,7, seiner Ansicht nach spreche bei sexuellen Verbrechen an Minderjährigen nichts gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist. Im Ausland seien die Fristen diesbezüglich wesentlich länger als in Luxemburg.
Den Opfern müsste jedoch von vornherein klar sein, dass die Täter nicht immer bestraft werden, da es zuerst gelte, die Vorwürfe zu beweisen. Die Verjährungsfrist komplett abzuschaffen, hält Schlechter unter Umständen für das falsche Signal. Die Opfer sollten dazu angespornt werden, irgendwann ihren Fall zu melden. Ob es ethisch vertretbar ist, dass ein Täter nach einer Verjährung nicht mehr bestraft werden kann, obwohl klare Beweise gegen ihn vorliegen, sei allerdings eine Frage, die schwer zu beantworten sei, räumt Schlechter ein.