Getrenntes Sorgerecht bei Scheidungskindern?
Trauma bei Pendelkindern ?
Immer häufiger wollen sich Eltern nach der Trennung die Sorge für ihre Kinder genau aufteilen. Sie pendeln hin und her, zwischen Vater und Mutter. Doch das "Wechselmodell" dient nur selten dem Kindeswohl.
Bis in die 90er-Jahre war es Standard in Deutschland, dass das gemeinsame Sorgerecht mit der Scheidung endete. Das Bürgerliche Gesetzbuch wies das Familiengericht an, einem Elternteil die elterliche Sorge zuzusprechen – meistens der Mutter, der Vater bekam Besuchsrecht. Infolge der 68er-Generation änderte sich das deutsche Familienbild und vor allem die Rolle der Väter langsam. Der Begriff "Besuchsrecht" wurde angezweifelt, das hörte sich nach einer Beziehung minderer Qualität an.
"Vor den Gerichten erhielt eine elternbezogene Denkweise Einzug", sagt Familienrichter Heinrich Schürmann. "In den 90ern kamen die ersten Eltern, die sagten, wir wollen das Sorgerecht auch nach der Trennung teilen." 1998 wurde das Kindschaftsrecht modernisiert und das Gesetz mit der veränderten Lebenswirklichkeit in Einklang gebracht: Das gemeinsame Sorgerecht wurde zum Normalfall erklärt. Vätern sollte ebenso wie Müttern das Sorgerecht für die Kinder zustehen. Und auch unverheiratete Paare sollten das Sorgerecht teilen können. Seither regelt Paragraf 1671: Nur auf Antrag bekommt ein Elternteil das Sorgerecht allein; dafür müssen gewichtige Gründe vorliegen. Und nur in schwerwiegenden Fällen wird einem Elternteil ein Teil des Sorgerechts entzogen, indem dem anderen das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" des Kindes zugesprochen wird. Laut Statistischem Bundesamt behielten 2013 aber 94 Prozent der geschiedenen Eltern das gemeinsame Sorgerecht.
Aus einem Bericht in der WELT vom 1.2.2015, Seite 6 - HIER der Link zum gesamten Artikel!