Sexueller Mißbrauch bei den Zeugen Jehovas
Ein neuer Bericht der Fachstelle Infosekta in Zürich befasst sich mit sexuellem Missbrauch an Kindern bei den Zeugen Jehovas. Das Fazit lautet, dass die meisten Fälle nicht publik werden. Gründe dafür sind das abgeschottete System der Religionsgemeinschaft sowie die eigene sogenannte Zwei-Zeugen-Regel, wonach neben dem Opfer eine zweite Person die Tat mitbekommen haben muss. Weiter schrecke die interne Gerichtsbarkeit der Zeugen Jehovas Betroffene ab, ihre Erlebnisse bekanntzumachen.
Das System der Gemeinschaft funktioniert weltweit gleich. Ein Komitee aus Ältesten – so werden die Geistlichen bezeichnet, welche die Versammlungen leiten – urteilt über Vergehen. Laut Betroffenen, Therapeuten und Experten, mit denen die «NZZ am Sonntag» gesprochen hat, müssen Opfer vor dem Gremium detailliert schildern, was ihnen widerfuhr (siehe Infobox). Betroffen sind in der Regel Mädchen, die Täter Männer, oft mächtig und angesehen in der Gruppe. Anzeigen bei der Polizei versuche die Gemeinschaft möglichst zu verhindern, sagen Insider. Teilweise würden Vorsitzende der Zeugen Jehovas in der jeweiligen Landeszentrale einbezogen, um aus der Ferne über Fälle zu entscheiden.
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