Gerichtsurteil: Gegebenenfalls auch lebenslange Psychotherapie nötig.
Der Bindungsforscher Karl-Heinz Brisch weist auf seiner Website hin auf ein wichtiges Urteil:
SG Marburg, 11.08.2014 - S 6 KR 47/11
Leitsatz:
1. Die Psychotherapie-Richtlinien konkretisieren den Behandlungsanspruch nach § 27 SGBV. Sie geben insoweit die grundsätzlichen Rahmenbedingungen, unter denen ambulante Psychotherapie stattfindet, wieder.
2. Die Psychotherapie-Richtlinien begrenzen den notwendigen Behandlungsumfang nur "in der Regel". Dies schließt Ausnahmekonstellationen in Einzelfällen nicht aus, in denen ein Behandlungsanspruch auch über die in den Richtlinien festgeschriebenen Grenzen hinausgehen kann.
3. Im vorliegenden Einzelfall ist aufgrund der Schwere der Erkrankung davon auszugehen, dass die Therapienotwendigkeit auch lebenslang fortbestehen kann.
Quelle: https://www.jurion.de/Urteile/SG-Marburg/2014-08-11/S-6-KR-47_11